Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Kurs- und Geschäftsbedingungen der Fahrschule Nuzzo
1
Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten und umfasst Begrüssung, Orientierung, praktischen Fahrunterricht, Schlussbesprechung und Terminvereinbarung für die nächste Lektion.
2
Der Fahrlehrer gestaltet den Unterricht nach aktuellen Erkenntnissen, um die Fahrschüler effizient auf die Führerprüfung und die Zeit als selbstständiger Verkehrsteilnehmer vorzubereiten. Dabei wird das Ausbildungsprogramm den Fähigkeiten und Erfahrungen des Fahrschülers angepasst. Der Fahrlehrer dokumentiert die Lektionen transparent, erläutert vor jeder Lektion die Lernziele und reflektiert gemeinsam mit dem Fahrschüler die Lerneinheit.
3
Vereinbarte Fahrlektionen sind verbindlich. Bei Absagen mindestens 48 Stunden vor Lektionsbeginn wird die Lektion nicht verrechnet. Absagen mindestens 24 Stunden vorher führen zu einer Berechnung von 50 % der Lektionskosten. Für kurzfristigere Absagen wird der volle Betrag fällig.
4
Fahrlehrer und Fahrschüler treffen, sofern verkehrsbedingt möglich, pünktlich am vereinbarten Ort ein. Verspätungen seitens der Fahrschule werden nachgeholt, während Verspätungen seitens des Fahrschülers verfallen und nicht nachgeholt werden können.
5
Für die Lernfahrten sind geeignete Schuhe und Kleidung zu tragen. Ungeeignet sind Absatzschuhe, Adiletten, Bergschuhe, Flipflops, schmutzige Arbeitskleidung oder Ähnliches. Bei Absage der Fahrlektion durch den Fahrlehrer aufgrund unpassender Bekleidung wird die Lektion verrechnet, ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Wiederholung.
6
Der Fahrschüler verpflichtet sich, bei Antritt der Fahrlektion nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu stehen. Bei Verstoss behält sich die Fahrschule Nuzzo das Recht vor, die Fahrstunde abzubrechen oder abzusagen. Die volle Lektionsgebühr wird dennoch fällig.
7
Die Fahrschule Nuzzo behält sich das Recht vor, die Ausbildung jederzeit zu beenden. Dieses Recht gilt auch für den Fahrschüler.
8
Einzelne Fahrlektionen sind rein netto und direkt nach der Lektion in bar oder per Twint zu begleichen. Abos und Kurse (VKU/Nothelfer) können zusätzlich im Voraus per Rechnung bezahlt werden.
9
Der Preis einer Fahrlektion ist unabhängig davon, ob das Fahrschulfahrzeug oder ein privates Fahrzeug des Fahrschülers genutzt wird.
10
Alle Fahrlektionen müssen spätestens bis zur praktischen Führerprüfung beglichen sein. Andernfalls behält sich die Fahrschule das Recht vor, die Anmeldung zur Führerprüfung zurückzuziehen.
11
Der Prüfungstermin wird in Absprache mit dem Fahrlehrer festgelegt. Ob die Prüfung angetreten wird, entscheidet der Fahrlehrer. Er kann die Prüfung auch ohne Zustimmung des Fahrschülers verschieben, falls ein negatives Ergebnis absehbar ist. Eigenständige Terminvereinbarungen durch den Fahrschüler beim zuständigen Strassenverkehrsamt benötigen die Zustimmung des Fahrlehrers.
12
Wünscht der Fahrschüler einen anderen als den vereinbarten Treffpunkt, trägt er die anfallenden Anfahrtskosten. Gleiches gilt für die Rückfahrt.
13
Zu Beginn der Ausbildung wird eine einmalige Administrationsgebühr von CHF 100.- erhoben, die für maximal zwei Jahre gilt. Ist die Ausbildung danach nicht abgeschlossen, wird die Pauschale erneut fällig.
14
Die Fahrschule Nuzzo behält sich das Recht vor, angekündigte Preisänderungen vorzunehmen.
15
Der Fahrschüler verpflichtet sich, den Lernfahrausweis während der Fahrlektion stets mitzuführen und dem Fahrlehrer unaufgefordert vorzulegen.
16
Adressänderungen und neue Telefonnummern sind der Fahrschule Nuzzo unverzüglich mitzuteilen.
17
Fotos und Videos, die während der Fahrlektionen aufgenommen werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden.
18
Wird dem Fahrschüler der Lernfahrausweis entzogen, so ist die Fahrschule Nuzzo unverzüglich darüber zu informieren.
19
Ordnungsbussen, die durch Verschulden des Fahrschülers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
20
Der Fahrschüler verpflichtet sich, sorgfältig mit dem Fahrzeug und der Ausstattung umzugehen. Schäden, die durch den Fahrschüler verursacht werden, sind von ihm zu tragen, sofern sie nicht durch eine Versicherung gedeckt sind.
21
Für vereinbarte Kurse, die weniger als 10 Arbeitstage vor Beginn abgesagt werden, werden 50 % der Kosten verrechnet. Bei Absagen weniger als 7 Arbeitstage vor Kursbeginn wird der volle Betrag fällig. Kursabmeldungen sind nur telefonisch möglich. SMS, WhatsApp oder E-Mails werden nicht akzeptiert. Eine Kursumbuchung kostet CHF 30.- Bearbeitungsgebühr, unabhängig von der Absagefrist. Liegt vor Kursbeginn ein ärztliches Attest vor, entscheidet die Fahrschule über einen möglichen Verzicht auf die Verrechnung.
Die AGB gelten als akzeptiert und verbindlich, sobald eine Anmeldung für einen Kurs (praktischer Fahrunterricht, VKU oder Nothelferkurs) erfolgt.